Arbeitsmedizin
Sie erreichen uns für alle Fragen rund um die Arbeitsmedizin unter
Telefon 09364-7979380
Email: ArbeitsmedizinZellingen@gmx.de
Betriebsärztliche Betreuung von Betrieben
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben, Arbeitgebern und Beschäftigten
- Durchführung von betriebsärztlichen Untersuchungen
- Beratung durch den Betriebsarzt zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu allen Fragen des Arbeitsschutzes, der
Betriebsanlagen, der Arbeitsstoffe und Arbeitsverfahren - Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsschutzmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Beratung bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie zu Ergonomie und Arbeitspsychologie
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen
- Reisemedizinische Beratung
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Unterstützung beim Aufbau eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagements
- Mitwirkung beim Qualitätsmanagement (OHSAS 18001, ISO 9001, ISO 14001 u.w.)
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen und ASA- Sitzungen
- Analyse von Arbeitsprozessen und Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
- Unterstützung bei der Entwicklung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements und gesundheitsfördernder Maßnahmen
- Beratung bei Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzwechsel
Vorsorgeuntersuchungen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durchgeführt, um eine Früherkennung und Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen zu gewährleisten.
Anlässe zu arbeitsmedizinischer Vorsorge sind z.B.:
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Feuchtarbeit, Schweißen (G 39)
- Gezielte und ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen (G 42)
- Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen: Hitzebelastung (G 30), Kältebelastung (G 21), Lärmexposition (G 20), Vibrationen (G 46)
- Tragen von Atemschutzgeräten (G 26)
- Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (G 37)
- Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen (G 35)
Eignungsuntersuchungen
Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihre Mitarbeiter nur einsetzen, nachdem Sie sich von deren Eignung überzeugt haben. In diesem Fall kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach und gewährleisten die Sicherheit Dritter. Eignungsuntersuchungen sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben bzw. ergeben sich aus der im Betrieb durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Mögliche Eignungsuntersuchungen sind
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (G 25)
- Arbeiten in Höhe (G 41)
- DIN EN 473 oder DIN EN 4179 (Sehtest)
Weitere Untersuchungen
- Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit (Arbeitszeitgesetz)
- Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
- Untersuchung nach Mutterschutzgesetz
Ziel des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist, die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig und nachhaltig zu fördern und zu erhalten.
Mögliche Bausteine im BGM sind:
- Belastungsanalysen (Gefährdungsbeurteilungen) zu „Psychischer Gesundheit“
- Beratung und ggf. Betreuung der Beschäftigten und Führungskräfte bei psychosozialen Fragestellungen
- Mitwirkung in Gesundheitszirkeln
- Beratung bei Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzwechsel
- Sucht-Alkohol-Nikotinpräventions- bzw. Entwöhnungsprogramme
- Einleitung und Koordination von Behandlungsmaßnahmen
(z.B. bei Suchterkrankungen usw.) - Aufbau von betrieblichen Präventivprogrammen
- Planung und Gestaltung von Aktionen wie Gesundheitstagen, Impfaktionen u.w.
- Informationen über Gesundheitsthemen im Intranet oder in der Betriebszeitung
- Screening-Untersuchungen
- Gesundheitsschulung im Rahmen der betrieblichen Unterweisungen
- Seminarangebote zu gesundheitsrelevanten Themen
(Stressabbau und -bewältigung u.w.)
- Schulung und Coaching von Führungskräften
- Ernährungsberatung, z.B. bei Übergewicht, Fehlernährung
Bei vielen Maßnahmen können wir direkt unterstützen. Bei einigen Maßnahmen gibt es finanzielle Fördermittel bzw. Unterstützung z.B. durch die Krankenkassen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist heute für Betriebe nicht nur gesetzlich gefordert, sondern notwendige Realität -auch unter demographischen Aspekten. Ältere Mitarbeiter werden nicht häufiger krank als jüngere, aber Krankheiten verlaufen tendenziell länger.
Ist ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist es Aufgabe des Arbeitgebers mithilfe des BEM
- die Arbeitsunfähigkeit eines betroffenen Arbeitnehmers zu überwinden
- erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
- den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten
BEM findet immer im Kontext mit anderen therapeutischen Maßnahmen statt, dabei kann eine stufenweise Wiedereingliederung mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträgern Bestandteil eines BEM sein. Die stufenweise Wiedereingliederung wird in der Praxis häufig eingesetzt und ist ein erfolgreiches Verfahren im betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Manche Betriebe lassen sich bei der Einführung des BEM und im Weiteren bei Bedarf, z.B. bei komplexen Fragestellungen, beraten. Andere Unternehmen setzen auf eine regelmäßige externe professionelle Unterstützung.
Wir können die betroffenen Beschäftigten vielfältig unterstützen und so ihre Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung erhöhen.
Aufgaben des Betriebsarztes im Rahmen des BEM
- Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkennen
- Vor der Eingliederungsmaßnahme den Mitarbeiter beraten und ggf. untersuchen
- Bewertung der erfolgten ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Hinblick auf die berufliche Situation
- Bewertung des Wiedereingliederungsplans
- Begleitung des Mitarbeiters bei der Wiedereingliederung
- Individuelle Anpassung der Belastung und der Arbeitsinhalte
Für PKW-Fahrer (Klasse B) sowie Bewerber der Führerscheinklassen A, L oder T:
Weitere Untersuchungen sind in der Regel nicht erforderlich.
Für LKW-Fahrer (Klassen C):
Der Umfang der Untersuchungen unterscheidet sich nach Fahrerlaubnisklasse bzw. nach Lebensalter:
Fahrerlaubnisklasse | Ärztliche Eignungsuntersuchung | Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens | Reaktionstest (Psychometrie) |
C1, C1E (LKW) | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre | nein |
C, CE (LKW) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | nein |
D, D1, DE, D1E (Bus) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre |
Fahrgastbeförderung (Taxi) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr alle 5 Jahre |
Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Soweit vorhanden: Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
- Falls Sie an einer möglicherweise die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen (Diabetes, Herzerkrankungen) leiden: bringen Sie bitte Befunde Ihres behandelnden Arztes mit!